{"id":464,"date":"2020-12-16T15:24:53","date_gmt":"2020-12-16T15:24:53","guid":{"rendered":"https:\/\/2020.innosystec.de\/?page_id=464"},"modified":"2023-09-19T09:03:07","modified_gmt":"2023-09-19T09:03:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.innosystec.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\">[vc_row el_class=&#8220;padding first&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/4&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_column_text]\r\n<table width=\"105%\">\r\n<tbody>\r\n<tr>\r\n<td width=\"321\">\r\n<h1><strong>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen der INNOSYSTEC GmbH<\/strong><\/h1>\r\n<\/td>\r\n<\/tr>\r\n<\/tbody>\r\n<\/table>\r\n<h3><\/h3>\r\n<h3>1 Geltungsbereich<\/h3>\r\n1.1 Alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der INNOSYSTEC GmbH (nachfolgend \u201eINNOSYSTEC\u201c genannt) und dem KUNDEN (nachfolgend \u201eKUNDE\u201c genannt) unterliegen ausschlie\u00dflich den folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen, sofern in unserem individuellen Angebot nichts anderes bestimmt ist. Von diesen Bedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des KUNDEN erkennt INNOSYSTEC nicht an, es sei denn, es liegt die ausdr\u00fcckliche Zustimmung von INNOSYSTEC vor. Auch wenn INNOSYSTEC in Kenntnis von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des KUNDEN die Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausf\u00fchrt, bedeutet dies keine Zustimmung \u2013 auch in diesem Fall gelten die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen.\r\n\r\n1.2 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit dem KUNDEN, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.\r\n\r\n1.3 Soweit INNOSYSTEC unter diesen Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen Hardware von Dritten (bspw. Herstellern) liefert, gelten diesbez\u00fcglich deren Bedingungen vorrangig vor den Vertragsbedingungen von INNOSYSTEC.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393599\"><\/a>2 Vertragsschluss<\/h3>\r\n2.1 Die Angebote der INNOSYSTEC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.\r\n\r\n2.2 INNOSYSTEC beh\u00e4lt sich alle Eigentums- und Urheberrechte in Bezug auf ihre Kostenvoranschl\u00e4ge, technischen Ausf\u00fchrungen und sonstigen Unterlagen vor (nachfolgend bezeichnet als \u201eDokumente\u201c), die INNOSYSTEC dem KUNDEN zur Erstellung des Angebots bzw. zur Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberl\u00e4sst. Die Dokumente d\u00fcrfen Dritten nur mit vorheriger Zustimmung von INNOSYSTEC zug\u00e4nglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverz\u00fcglich an INNOSYSTEC zur\u00fcckzugeben bzw. zu vernichten, wenn INNOSYSTEC den Auftrag nicht erh\u00e4lt. Die S\u00e4tze 1 und 2 dieser Ziffer 2.2 gelten entsprechend f\u00fcr die Dokumente des KUNDEN, wobei diese jedoch Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden d\u00fcrfen, an die INNOSYSTEC rechtm\u00e4\u00dfig Lieferumfang untervergeben hat.\r\n\r\n2.3 INNOSYSTEC beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Softwareprodukte im Sinne von Ziffer 3.1 im Zuge der kontinuierlichen Produktentwicklung und Produktverbesserung zu \u00e4ndern, soweit dies f\u00fcr den KUNDEN zumutbar ist.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393600\"><\/a>3 Vertragsgegenstand<\/h3>\r\n3.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen ist die dauerhafte \u00dcberlassung der von INNOSYSTEC vertriebenen Computerprogramme einschlie\u00dflich etwaiger Demoversionen im Objektcode inklusive der zugeh\u00f6rigen Anwendungsdokumentation \u2013 soweit vorhanden \u2013 in Papierform oder als pdf-Format, und die Einr\u00e4umung der in Ziffer 7 beschriebenen Nutzungsrechte <strong>(\u201eSoftwareprodukt\u201c)<\/strong>. Die \u00dcbergabe, Zug\u00e4nglichmachung und Einr\u00e4umung von Rechten an Quellcodes ist generell nicht geschuldet. Die Hardware- und Softwareumgebung, innerhalb derer das Softwareprodukt einzusetzen ist, ist nicht Bestandteil dieser Bedingungen. Die Pr\u00fcfung der Kompatibilit\u00e4t der Software mit der eigenen Hardware und der Interoperabilit\u00e4t mit Software, die nicht Gegenstand des Angebots ist, obliegt dem KUNDEN.\r\n\r\n3.2 Das Softwareprodukt umfasst auch Neuauflagen oder Erg\u00e4nzungen des Softwareprodukts, die INNOSYSTEC dem KUNDEN w\u00e4hrend der Laufzeit und gem\u00e4\u00df diesem Vertrag zur Verf\u00fcgung stellen.\r\n\r\n3.3 Das Softwareprodukt ist das geistige Eigentum und integrales Know-how von INNOSYSTEC.\r\n\r\n3.4 INNOSYSTEC beh\u00e4lt sich alle Rechte, insbesondere Urheber-, Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an den Vertragsgegenst\u00e4nden vor, insbesondere in Bezug auf Softwarematerial, Testprogrammen, Dokumenten, Informationen und Daten, sofern sie dem KUNDEN nicht aufgrund einer Vereinbarung oder des Gesetzes (insbesondere Urheberrecht oder Eigentumsrechte) gew\u00e4hrt werden.\r\n\r\n3.5 Die Art und die Beschaffenheit des geschuldeten Softwareprodukts ergeben sich ausschlie\u00dflich und vollst\u00e4ndig aus der Leistungsbeschreibung des Angebots bzw. der Benutzerhandb\u00fccher (siehe Ziffer 3.1). Andere Beschreibungen der INNOSYSTEC Produkte, \u00f6ffentliche Bekanntmachungen und Werbung enthalten keine gegen\u00fcber dem KUNDEN geschuldeten Leistungsbeschreibungen.\r\n\r\n3.6 Aus urheberrechtlichen Gr\u00fcnden darf der KUNDE weder teilweise noch vor\u00fcbergehend \u00c4nderungen, \u00dcbersetzungen, Reproduktionen oder sog. Reverse Engineering des Softwareprodukts vornehmen, unabh\u00e4ngig von der Art und auf welche Weise. Eine unzul\u00e4ssige Vervielf\u00e4ltigung ist auch das Ausdrucken des Quellcodes.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393601\"><\/a>4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung<\/h3>\r\n4.1 Die vereinbarten Preise bestimmen sich nach dem Kaufvertrag. S\u00e4mtliche vereinbarten Preise enthalten keine Steuern, Geb\u00fchren, Abgaben, Selbstbehalte und Quellensteuern. Wenn solche Steuern, Geb\u00fchren, Abgaben, Selbstbehalte und Quellensteuern von INNOSYSTEC zu zahlen sind, gehen diese zu Lasten des KUNDEN.\r\n\r\n4.2 Die Zahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum f\u00e4llig.\r\n\r\n4.3 Der KUNDE hat das Recht aufzurechnen, nur im Falle unbestrittener, anerkannter oder rechtskr\u00e4ftig \u00a0festgestellter Gegenanspr\u00fcche. Der KUNDE ist nur dann berechtigt, das Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393602\"><\/a>5 Lieferbedingungen, Installation, Gefahr\u00fcbergang, Lieferverz\u00f6gerung<\/h3>\r\n5.1 Die Lieferung des Softwareprodukts durch INNOSYSTEC erfolgt auf einem Datentr\u00e4ger, durch die abrufbare Bereitstellung auf einem durch INNOSYSTEC gehosteten Server oder vorinstalliert auf der jeweiligen Hardware. INNOSYSTEC stellt dem KUNDEN die Zugangsdaten zum Download separat zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr die Nutzung des Softwareprodukts im vertraglich vereinbarten Umfang erh\u00e4lt der KUNDE von INNOSYSTEC einen pers\u00f6nlichen Lizenzschl\u00fcssel. Der KUNDE ist ausschlie\u00dflich dazu berechtigt, diesen Lizenzschl\u00fcssel nur im Zusammenhang mit dem gelieferten Softwareprodukt zu benutzen. Die vorgenannten Bestimmungen gelten ebenso f\u00fcr Neuausgaben bzw. Erg\u00e4nzungen des Softwareprodukts.\r\n\r\n5.2 Die mit dem Kunden vereinbarten Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung und setzen voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der KUNDE alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. die rechtzeitige Beistellung von Dokumenten, ben\u00f6tigten Erlaubnissen, Lieferungen, oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erf\u00fcllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngern sich die Liefertermine angemessen. Dies gilt nicht, soweit INNOSYSTEC die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.\r\n\r\nKommt der KUNDE den ge\u00e4nderten Beistellungsterminen nicht nach kann INNOSYSTEC\r\n<ul>\r\n \t<li>die Meilenstein-Termine angemessen verl\u00e4ngern und\/oder<\/li>\r\n \t<li>dem KUNDEN eine Erinnerung mit einer angemessenen Frist zur Vornahme der verz\u00f6gerten Beistellungen \u00fcbermitteln.<\/li>\r\n<\/ul>\r\nL\u00e4sst der KUNDE die Frist verstreichen, gelten die Meilenstein-Termine als erreicht und die entsprechenden Zahlungen werden ohne weitere Aufforderung f\u00e4llig.\r\n\r\n5.3 F\u00fcr die Einhaltung der Liefertermine und den Gefahr\u00fcbergang ist die vereinbarte Lieferklausel nach den Incoterms 2020 ma\u00dfgeblich, hilfsweise wenn die Lieferung die R\u00e4umlichkeiten der INNOSYSTEC verl\u00e4sst. Bei elektronischer Lieferung ist das Datum entscheidend, an dem das Softwareprodukt abrufbar bereitgestellt wird und wann dies dem KUNDEN mitgeteilt wird. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist &#8211; au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung &#8211; der Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.\r\n\r\n5.4 Ist die Nichteinhaltung der Liefertermine auf h\u00f6here Gewalt, auf Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches der INNOSYSTEC liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren, ist INNOSYSTEC berechtigt, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils den Vertrag ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen.\r\n\r\nDasselbe gilt, wenn diese Hindernisse bei den Lieferanten der INNOSYSTEC oder deren Unterlieferanten auftreten.\r\n\r\nINNOSYSTEC wird dem KUNDEN den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich mitteilen.\r\n\r\n5.5 Der KUNDE kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn INNOSYSTEC die gesamte Leistung vor Gefahren\u00fcbergang endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird. Der KUNDE kann dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausf\u00fchrung eines Teils der Lieferung unm\u00f6glich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der KUNDE den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unverm\u00f6gen der INNOSYSTEC. Im \u00dcbrigen gilt Ziffer 15.2.\r\n\r\nTritt die Unm\u00f6glichkeit oder das Unverm\u00f6gen w\u00e4hrend des Annahmeverzuges ein oder ist der KUNDE f\u00fcr diese Umst\u00e4nde allein oder weit \u00fcberwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393603\"><\/a>6 Vervielf\u00e4ltigungsrecht und Zugangsschutz<\/h3>\r\n6.1 Der KUNDE darf das Softwareprodukt dauerhaft oder vor\u00fcbergehend vervielf\u00e4ltigen, soweit die jeweilige Vervielf\u00e4ltigung f\u00fcr die vertragsm\u00e4\u00dfe Nutzung der Software erforderlich ist. Die erlaubten Vervielf\u00e4ltigungen sind die Installation der Software vom Originaldatentr\u00e4ger auf den Massenspeicher der verwendeten Hardware, das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher sowie das Anzeigen und Ablaufen des Programms, nicht aber die Parallelinstallation und der Parallelbetrieb der Software in einem weiteren System, etwa einer zus\u00e4tzlichen Central Processing Unit.\r\n\r\n6.2 Der KUNDE kann ferner Sicherungskopien und gew\u00f6hnliche Datensicherungen in einer angemessenen Anzahl erstellen. Die Sicherungskopien sind als solche des lizenzierten \u00a0Programms zu kennzeichnen.\r\n\r\n6.3 Der KUNDE ist verpflichtet, den unbefugten Zugang zu und den Zugriff auf das Softwareprodukt sowie die Zugangsidentifikation mit angemessenen Sicherheitsma\u00dfnahmen zu verhindern. Seine Sicherungskopien und die Zugangsidentifikation sind an einem Ort aufzubewahren, der gegen den Zugang und Zugriff unbefugter Dritter gesch\u00fctzt ist. Der KUNDE weist alle Personen, denen er Zugang bzw. Zugriff zum Softwareprodukt gew\u00e4hrt, insbesondere seinen Mitarbeitern, nachdr\u00fccklich auf die Einhaltung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hin und verpflichtet diese Personen schriftlich zu deren Einhaltung.\r\n\r\n6.4 Dar\u00fcber hinaus darf der KUNDE keine Vervielf\u00e4ltigungen der Software und des Benutzerhandbuchs anfertigen. Bei Bedarf erh\u00e4lt der KUNDE weitere Benutzerhandb\u00fccher von INNOSYSTEC.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393604\"><\/a>7 Rechteeinr\u00e4umung<\/h3>\r\n7.1 Dem KUNDEN wird mit vollst\u00e4ndiger Zahlung des Entgelts gem\u00e4\u00df Ziffer 4 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen ein einfaches (nicht ausschlie\u00dfliches), zeitlich unbeschr\u00e4nktes, weltweites (mit Ausnahme von L\u00e4ndern, die einem Embargo unterliegen) und nicht unterlizenzierbares Recht zur produktiven Nutzung des Softwareprodukts im Umfang dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen einger\u00e4umt.\r\n\r\n7.2 F\u00fcr die Nutzung einer Demoversion erh\u00e4lt der KUNDE so weit nicht abweichend individuell vereinbart gegen Zahlung eines Entgelts ein einfaches (nicht ausschlie\u00dfliches), nicht \u00fcbertragbares und zeitlich auf den Zeitraum der Testzeit beschr\u00e4nktes Recht zur nicht produktiven Nutzung.\r\n\r\n7.3 Das Softwareprodukt darf nur durch maximal die Anzahl nat\u00fcrlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch des Lizenzmodells (z.B. als sog. NamedUser- oder als sog. Floating-Lizenz) der vom KUNDEN erworbene Lizenzen entspricht. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im \u00dcbrigen nach dem Kaufvertrag. Im \u00dcbrigen umfasst die zul\u00e4ssige Nutzung die Installation sowie den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch durch den KUNDEN. In keinem Fall hat der KUNDE das Recht, die Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie \u00f6ffentlich wiederzugeben oder zug\u00e4nglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen, z.B. im Wege des \u201eApplication Service Providing\u201c oder als \u201eSoftware as a Service\u201c.\r\n\r\n7.4 Der KUNDE darf das Softwareprodukt nur zur Durchf\u00fchrung seines eigenen Gesch\u00e4ftsbetriebs verwenden. Sofern die Verarbeitung von Daten Dritter im Rahmen der unternehmerischen T\u00e4tigkeit des KUNDEN (\u201eDienstleister\u201c) erfolgt, wird die Verarbeitung eigener Daten und \/ oder Daten Dritter mit dem dem KUNDEN zur Nutzung \u00fcberlassenen Softwareprodukt gem\u00e4\u00df der Endverbleibserkl\u00e4rung des Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gew\u00e4hrt.\r\n\r\n7.5 Der KUNDE ist berechtigt, das Softwareprodukt zu dekompilieren, um die erforderliche Interoperabilit\u00e4t mit anderen Programmen herstellen zu k\u00f6nnen. Der KUNDE wird INNOSYSTEC grunds\u00e4tzlich im Rahmen des Zumutbaren vorher die M\u00f6glichkeit geben, die zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der KUNDE ist auch berechtigt, das \u00fcberlassene Softwareprodukt zur Beseitigung eines Fehlers zu bearbeiten.\r\n\r\n7.6 Nutzt der KUNDE die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) \u00fcberschreitet, so wird er unverz\u00fcglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterl\u00e4sst er dies, so wird INNOSYSTEC die ihr zustehenden Rechte geltend machen. Unbeschadet dieser Rechte steht es INNOSYSTEC frei, den KUNDEN vom weiteren Erwerb von Softwareprodukten, Softwareaktualisierungen, etc. auszuschlie\u00dfen.\r\n\r\n7.7 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale d\u00fcrfen nicht von der Software entfernt oder ver\u00e4ndert werden.\r\n\r\n7.8 Der KUNDE ist berechtigt, die \u00fcberlassenen Produkte einmalig unter Aufgabe der eigenen Nutzung an einen Dritten weiterzugeben\/zu verkaufen. In diesem Fall hat der KUNDE alle von ihm angefertigten Kopien des \u00fcberlassenen Softwareproduktes an den Erwerber herauszugeben oder zu l\u00f6schen.\r\n\r\n7.9 Das Softwareprodukt kann Lizenzsoftware enthalten, d.h. Software, die nicht von INNOSYSTEC selbst entwickelt wurde. F\u00fcr solche Software, an der INNOSYSTEC nur abgeleitete Nutzungsrechte hat und die keine Open Source Software ist (Fremdsoftware), werden die Bestimmungen dieser Ziffer 7 durch die zwischen INNOSYSTEC und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen ge\u00e4ndert und ersetzt soweit sie sich auf den KUNDEN beziehen (z. B. eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung); INNOSYSTEC wird dem KUNDEN auf Verlangen solche Bedingungen mitteilen und zur Verf\u00fcgung stellen. F\u00fcr die Haftung von INNOSYSTEC dem KUNDEN gegen\u00fcber gelten in jedem Fall diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen.\r\n\r\n7.10 Soweit das Softwareprodukt Open Source Software enth\u00e4lt, werden die Bestimmungen dieser Ziffer 7 durch die Nutzungsbedingungen ge\u00e4ndert und ersetzt, die der Open-Source-Software zugrunde liegen. Die Open Source Software Nutzungsbedingungen gelten auch vorrangig, soweit diese dem KUNDEN aufgrund der Verbindung von OSS-Komponenten mit propriet\u00e4ren Komponenten bestimmte Nutzungsrechte auch in Bezug auf die propriet\u00e4ren Komponenten einr\u00e4umen. INNOSYSTEC wird dem KUNDEN solche Bedingungen mitteilen und zur Verf\u00fcgung stellen, sofern dies gem\u00e4\u00df den Open Source Software Nutzungsbedingungen erforderlich ist. Dar\u00fcber hinaus wird INNOSYSTEC dem KUNDEN den Open Source Software Quellcode in dem Umfang zur Verf\u00fcgung stellen oder zug\u00e4nglich machen, soweit die Nutzungsbedingungen f\u00fcr die Open Source Software eine solche Herausgabe des Quellcodes vorsehen. Die Open Source Software wird OHNE JEGLICHE GEW\u00c4HRLEISTUNG vertrieben; ohne auch nur die stillschweigende Gew\u00e4hrleistung der MARKTF\u00c4HIGKEIT oder EIGNUNG F\u00dcR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. N\u00e4here Einzelheiten k\u00f6nnen die jeweiligen Open Source Nutzungsbedingungen enthalten. F\u00fcr die Haftung von INNOSYSTEC dem KUNDEN gegen\u00fcber gelten in jedem Fall diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393607\"><\/a>8 Informationspflichten<\/h3>\r\n8.1 Der KUNDE hat INNOSYSTEC vorab schriftlich \u00fcber \u00c4nderungen seiner Nutzung oder der Lizenzgeb\u00fchr zu informieren.\r\n\r\n8.2 Der KUNDE ist verpflichtet, INNOSYSTEC schriftlich die Entfernung des Kopierschutzes oder eines \u00e4hnlichen Schutzmechanismus aus dem Quellcode anzuzeigen, wobei der KUNDE verpflichtet ist , INNOSYSTEC zuvor in angemessener Frist die M\u00f6glichkeit der St\u00f6rungsbeseitigung einzur\u00e4umen. Die St\u00f6rung der Programmnutzung, die die Voraussetzung f\u00fcr solche zul\u00e4ssigen Programm\u00e4nderungen ist, ist vom KUNDEN so genau wie m\u00f6glich zu beschreiben. Die Beschreibungspflicht des KUNDEN umfasst eine detaillierte Darstellung der aufgetretenen St\u00f6rungssymptome, den Grund f\u00fcr die angenommene St\u00f6rung sowie eine detaillierte Beschreibung der vorgenommenen Programm\u00e4nderungen.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393608\"><\/a>9 Neuausgabe des Softwareprodukts<\/h3>\r\nDas Nutzungsrecht des KUNDEN in Bezug auf das urspr\u00fcngliche Softwareprodukt erlischt unmittelbar nach Beginn der produktiven Nutzung des neu ausgegebenen Softwareprodukts (z.B. im Rahmen einer sp\u00e4teren Verbesserung oder Pflege). Der KUNDE ist verpflichtet, die ersetzte Version des Softwareprodukts sowie alle Kopien und Teilkopien davon vollst\u00e4ndig zu entfernen.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393609\"><\/a>10 Pflichten des KUNDEN<\/h3>\r\nGrunds\u00e4tzlich ist der KUNDE verantwortlich f\u00fcr die\r\n<ul>\r\n \t<li>Auswahl, Installation und Verwendung des Softwareprodukts und der daraus resultierenden Ergebnisse;<\/li>\r\n \t<li>Erstellung und Wartung der f\u00fcr das Softwareprodukt erforderlichen Arbeitsumgebung (Hardware, Programme und Testdaten) soweit diese nicht im Lieferumfang von INNOSYSTEC enthalten ist;<\/li>\r\n \t<li>Dokumente, Informationen und Daten des KUNDEN;<\/li>\r\n \t<li>Ma\u00dfnahmen zur Sicherung von Daten und Programmen.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h3><a name=\"_Toc72393611\"><\/a>11 Erf\u00fcllungsbedingungen \/ Exportkontrolle<\/h3>\r\n11.1 Der KUNDE ist sich dar\u00fcber bewusst, dass das Softwareprodukt Export- und Importbeschr\u00e4nkungen unterliegen kann. Insbesondere k\u00f6nnen Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung des Softwareprodukts oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschr\u00e4nkungen unterliegen. Der KUNDE wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europ\u00e4ischen Union und der weiteren einschl\u00e4gigen L\u00e4nder beachten und einhalten. Die Vertragserf\u00fcllung von INNOSYSTEC steht unter dem Vorbehalt, dass der Erf\u00fcllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.\r\n\r\n11.2 Der KUNDE darf die Software nur im Rahmen der im Endverbleibserkl\u00e4rung des Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemachten Angaben verwenden.\r\n\r\n11.3 Der KUNDE verpflichtet sich, INNOSYSTEC alle f\u00fcr Exporte, Transporte und Importe erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verf\u00fcgung zu stellen.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393613\"><\/a>12 Pflicht zur Pr\u00fcfung und Abnahmen<\/h3>\r\n12.1 Der KUNDE ist verpflichtet, das Softwareprodukt nach Lieferung unverz\u00fcglich gem\u00e4\u00df \u00a7 377 Handelsgesetzbuch (HGB) zu pr\u00fcfen und M\u00e4ngel INNOSYSTEC mitzuteilen. Zu diesem Zweck installiert er insbesondere das Softwareprodukt unverz\u00fcglich nach Erhalt und pr\u00fcft dessen Funktionalit\u00e4t. M\u00e4ngel, die hierbei erkannt werden oder die erkennbar sind, sind ab Erhalt der Lieferung unverz\u00fcglich durch detaillierte Beschreibung mitzuteilen. Der KUNDE hat hierbei die Angaben der INNOSYSTEC zur Problemanalyse und Fehlerermittlung zu beachten.\r\n\r\n12.2 Soweit Abnahmen vereinbart wurden, werden diese gemeinsam mit INNOSYSTEC oder vom KUNDEN-Personal durchgef\u00fchrt. Nach erfolgreicher Abnahme unterzeichnen die Vertragsparteien das Abnahme-Protokoll. Wird das Protokoll von einer Partei nicht unterzeichnet, obwohl keine abnahmeverhindernden M\u00e4ngel vorliegen, gilt das Protokoll auch ohne die Unterschrift des KUNDEN als unterzeichnet. Die f\u00fcr die betreffende Abnahme ben\u00f6tigten Unterlagen werden dem KUNDEN mindestens sechs Wochen vor dem der betreffenden Abnahmetest \u00fcbermittelt.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393614\"><\/a>13 Spezifikation der Leistung, Sachm\u00e4ngelhaftung<\/h3>\r\n13.1 Die Leistungsspezifikation (siehe Ziffer 3.1 und 3.5) ist Gegenstand von Qualit\u00e4tsvereinbarungen und nicht von Garantien. Im Zweifelsfall enthalten die Erkl\u00e4rungen von INNOSYSTEC im Zusammenhang mit diesem Vertrag keine Garantien im Sinne einer Versch\u00e4rfung der Haftung oder der \u00dcbernahme einer bestimmten Haftung. Im Zweifelsfall sind nur ausdr\u00fcckliche schriftliche Erkl\u00e4rungen der INNOSYSTEC zu Garantien ma\u00dfgeblich.\r\n\r\n13.2 F\u00fcr Sachm\u00e4ngel des Softwareprodukts haftet INNOSYSTEC ausschlie\u00dflich nach den Regeln der Ziffern 12 und 13, soweit nicht zwingend nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 15 gehaftet wird. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Softwareprodukt nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Funktionalit\u00e4t hat und erhebliche Abweichungen hiervon aufweist. Erhebliche Abweichungen sind solche, die sich auf die gespeicherten Daten in der Weise auswirken, dass eine zweckm\u00e4\u00dfige und sinnvolle Nutzung von wesentlichen Teilen des Softwareprodukts nicht oder nur stark eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich ist. Die vertragliche Beschaffenheit und Funktionalit\u00e4t des Softwareprodukts ergibt sich abschlie\u00dfend aus den Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen, des Kaufvertrags sowie den Festlegungen in den Beschreibungen und Dokumentationen des Softwareprodukts.\r\n\r\n13.3 Anspr\u00fcche des KUNDEN aufgrund von Sachm\u00e4ngeln sind ausgeschlossen:\r\n<ul>\r\n \t<li>bei nur geringf\u00fcgigen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, welche die Eignung des Softwareprodukts zur im Vertrag vorausgesetzten Verwendung nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen (sog. unerhebliche Abweichungen);<\/li>\r\n \t<li>bei M\u00e4ngeln, die durch Abweichungen von den in der Anwendungsdokumentation f\u00fcr die Software angegebenen Anwendungsbedingungen verursacht wurden.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n13.4 Das Recht des KUNDEN, einen Mangel geltend zu machen, setzt voraus, dass der KUNDE die Pflichten zur Pr\u00fcfung und Meldung von M\u00e4ngeln gem\u00e4\u00df Ziffer 12.1 der Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen erf\u00fcllt hat.\r\n\r\n13.5 INNOSYSTEC \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel, wenn der KUNDE das Softwareprodukt unzul\u00e4ssig ge\u00e4ndert oder von Dritten hat \u00e4ndern lassen, im Falle eines Betriebsausfalls des KUNDEN sowie bei der Verwendung von Hardware-, Software- oder anderen Ger\u00e4ten, die f\u00fcr das Softwareprodukt nicht geeignet sind, es sei denn, der KUNDE weist nach, dass seine vorgenannten Ma\u00dfnahmen die Fehleranalyse von INNOSYSTEC und die Aufwendungen f\u00fcr die Reparatur von Fehlern nicht wesentlich behindern und dass der Fehler zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe inh\u00e4rent war.\r\n\r\n13.6 Nacherf\u00fcllung\r\n\r\n13.6.1 Soweit ein Sachmangel vorliegt, ist INNOSYSTEC nach eigenem Ermessen berechtigt, eine Nacherf\u00fcllung in Form einer M\u00e4ngelbeseitigung oder Lieferung eines fehlerfreien neuen Softwareprodukts vorzunehmen. Sollte eine oder beide Arten der Nacherf\u00fcllung unm\u00f6glich oder unangemessen sein, ist INNOSYSTEC berechtigt, diese abzulehnen. INNOSYSTEC kann die Nacherf\u00fcllung auch verweigern, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in einem Umfang nachkommt, der dem fehlerfreien Teil der Leistung entspricht.\r\n\r\n13.6.2 Nach Erhalt der Fehlermeldung des KUNDEN f\u00fchrt INNOSYSTEC einen zentralen Kundendienst \u00fcber die INNOSYSTEC Hotline durch bzw. \u00fcbersendet Informationen und\/oder Dokumente zur Fehlerbehebung bzw. Problemvermeidung oder korrigierte Programmteile. Wenn der zentrale Kundendienst nicht erfolgreich ist, wird INNOSYSTEC mit dem KUNDEN gemeinsam entscheiden, ob und wie das beanstandete Softwareprodukt von INNOSYSTEC beim KUNDEN im Rahmen eines Kundendienstes vor Ort gepr\u00fcft und nachgebessert werden soll.\r\n\r\n13.6.3 Der KUNDE gew\u00e4hrt INNOSYSTEC ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Durchf\u00fchrung der M\u00e4ngelbeseitigung. Zur Erf\u00fcllung der M\u00e4ngelbeseitigung wird den Mitarbeitern und Vertretern von INNOSYSTEC der freie Zugang zum Softwareprodukt gew\u00e4hrt. Der KUNDE stellt INNOSYSTEC im erforderlichen Umfang die entsprechenden R\u00e4ume, Ger\u00e4te, Software, Dokumente mit m\u00f6glichen Fehlerbeispielen und Datenmaterial sowie Testdaten, Computerzeiten und Mitarbeiter zu Informationszwecken zur Verf\u00fcgung und entfernt auf Anweisung von INNOSYSTEC vor der Behebung von M\u00e4ngeln seine Programme (einschlie\u00dflich seiner Anwendungsprogramme), Daten, Medien, \u00c4nderungen usw.\r\n\r\n13.6.4 INNOSYSTEC ist nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen, die im Rahmen der Nacherf\u00fcllung entstehen, wie etwa Reise-, Transport-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese Kosten aufgrund des Umstandes erh\u00f6ht haben, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den urspr\u00fcnglichen Erf\u00fcllungsort der Lieferung verbracht wurde.\r\n\r\n13.6.5 INNOSYSTEC ist berechtigt, die Nacherf\u00fcllung durch Dritte durchf\u00fchren zu lassen. Ersetztes Softwareprodukt geht in das Eigentum von INNOSYSTEC \u00fcber.\r\n\r\n13.6.6 Soweit zumutbar, akzeptiert der KUNDE als Nacherf\u00fcllung auch eine neue Version des Softwareprodukts, die den Mangel nicht mehr enth\u00e4lt. Akzeptiert der KUNDE aufgrund Unm\u00f6glichkeit \/ Unzumutbarkeit eine neue Version nicht als Nacherf\u00fcllung, bleiben die verbleibenden Rechte des KUNDEN anstatt der Nacherf\u00fcllung unber\u00fchrt.\r\n\r\n13.6.7 Die Lieferung einer druckbaren Korrektur f\u00fcr die vom Mangel betroffene Dokumentation ist Teil der Nacherf\u00fcllung.\r\n\r\n13.6.8 Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt oder INNOSYSTEC im Rahmen der M\u00e4ngelhaftung den Mangel nicht zu vertreten hat, kann INNOSYSTEC die Erstattung von Kosten und Aufwendungen nach den \u00fcblichen Stundens\u00e4tzen zuz\u00fcglich der erforderlichen Aufwendungen verlangen.\r\n\r\n13.7 Im Falle einer endg\u00fcltig fehlgeschlagenen oder unm\u00f6glichen Nacherf\u00fcllung, schuldhaften oder unangemessenen Verz\u00f6gerung oder schwerwiegenden und endg\u00fcltigen Ablehnung der Nacherf\u00fcllung oder f\u00fcr den KUNDEN unangemessenen Nacherf\u00fcllung ist der KUNDE berechtigt, nach seiner Wahl entweder den Preis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.\r\n\r\n13.8 Soweit die vertraglichen Bestimmungen keine oder abweichende Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen und Folgen der sp\u00e4teren Ausf\u00fchrung, Minderung und des R\u00fccktritts enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen dieser Rechte.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393615\"><\/a>14 Rechtsm\u00e4ngelhaftung<\/h3>\r\nUrheberrechte oder Verwertungsrechte, die durch das Urheberrecht am Softwareprodukt gesch\u00fctzt sind, stehen INNOSYSTEC und \/ oder Dritten zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem KUNDEN die erforderlichen Rechte (Nutzungsrechte) zur vertraglichen Nutzung nicht wirksam einger\u00e4umt wurden. Soweit nicht zwingend nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 15 gehaftet wird, haftet INNOSYSTEC im Falle von Rechtsm\u00e4ngeln gem\u00e4\u00df Ziffer 1312.2 mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmungen:\r\n\r\n14.1 Der KUNDE ist verpflichtet, INNOSYSTEC unverz\u00fcglich und ausf\u00fchrlich \u00fcber die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen Dritter zu informieren. Soweit m\u00f6glich, ist INNOSYSTEC berechtigt, die alleinige Kontrolle \u00fcber die gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Verteidigung und die damit verbundenen Ma\u00dfnahmen auszu\u00fcben. Der KUNDE gew\u00e4hrt INNOSYSTEC die notwendige Unterst\u00fctzung, Information und Vollmacht f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der oben genannten Ma\u00dfnahmen.\r\n\r\n14.2 Wenn die vertragliche Nutzung des Softwareprodukts durch Rechte Dritter beeintr\u00e4chtigt wird, hat INNOSYSTEC das Recht, eine nachtr\u00e4gliche Leistung nach seiner Wahl in dem Umfang zu erbringen, die f\u00fcr den KUNDEN zumutbar ist\r\n<ul>\r\n \t<li>entweder das Softwareprodukt so \u00e4ndern, dass es aus dem Schutzbereich f\u00e4llt oder<\/li>\r\n \t<li>die Einr\u00e4umung eines Nutzungsrechts, dass das Softwareprodukt ohne vertraglich vereinbarte Einschr\u00e4nkungen und ohne zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr den KUNDEN verwendet werden darf oder<\/li>\r\n \t<li>dem KUNDEN einen neuen Softwarebestand im vertraglich vereinbarten Funktionsumfang mit der M\u00f6glichkeit der einwandfreien Nutzung zur Verf\u00fcgung zu stellen oder<\/li>\r\n \t<li>der Austausch des Softwareprodukts gegen eine Software, die wie vertraglich vereinbart verwendet werden kann und keine gesch\u00fctzten Rechte verletzt.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n<h3><a name=\"_Toc72393616\"><\/a>15 Gesamthaftung<\/h3>\r\n15.1 Gesetzliche oder vertragliche Rechte und Anspr\u00fcche, die INNOSYSTEC zustehen, sind weder ausgeschlossen noch beschr\u00e4nkt.\r\n\r\n15.2 Soweit nicht ausdr\u00fccklich abweichend geregelt, haftet INNOSYSTEC, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschlie\u00dflich nach den folgenden Bestimmungen unter Ziffer 15.2.1 bis 15.2.4.\r\n\r\n15.2.1 INNOSYSTEC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen\r\n<ul>\r\n \t<li>bei Vorsatz;<\/li>\r\n \t<li>bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten;<\/li>\r\n \t<li>bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit;<\/li>\r\n \t<li>bei M\u00e4ngeln, die arglistig verschwiegen wurden;<\/li>\r\n \t<li>im Falle von M\u00e4ngeln, deren Abwesenheit garantiert ist oder soweit eine Garantie f\u00fcr die Qualit\u00e4t oder eine andere Garantie gegeben wurde;<\/li>\r\n \t<li>bei M\u00e4ngeln des Softwareprodukts, soweit nach Produkthaftungsgesetz, f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n15.2.2 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet INNOSYSTEC ebenfalls bei wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit durch seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen. Die Haftung beschr\u00e4nkt sich jedoch auf den Schaden, der vern\u00fcnftigerweise vorhersehbar und vertragstypisch ist.\r\n\r\n15.2.3 Die Haftung f\u00fcr Datenverlust beschr\u00e4nkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelm\u00e4\u00dfiger und gef\u00e4hrlicher Sicherung entstanden w\u00e4re. Eine Haftung f\u00fcr den Verlust von Signaldaten ist ausgeschlossen.\r\n\r\n15.2.4 Weitere Haftungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.\r\n\r\n15.2.5 Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den Bestimmungen gem\u00e4\u00df Ziffer15.2 unber\u00fchrt.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393617\"><\/a>16 Verj\u00e4hrung<\/h3>\r\n16.1 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche und Rechte aufgrund von M\u00e4ngeln am Softwareprodukt, gleich aus welchem Rechtsgrund, betr\u00e4gt ein Jahr mit Ausnahme von Ziff. 16.3 unten.\r\n\r\n16.2 Die Verj\u00e4hrungsfrist nach Ziff. 16.1 gilt auch f\u00fcr s\u00e4mtliche Schadensersatzanspr\u00fcche gegen INNOSYSTEC.\r\n\r\n16.3 Die Verj\u00e4hrungsfrist nach Ziff. 16.1 gilt nicht in den F\u00e4llen von Ziffer 15.2.1 und 15.2.2. Hier sind die gesetzlichen Fristen insoweit ma\u00dfgebend.\r\n\r\n16.4 Soweit nicht ausdr\u00fccklich festgelegt, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber den Beginn der Verj\u00e4hrungsfrist, die Aussetzung des Ablaufs der Verj\u00e4hrungsfrist, die Aussetzung und den erneuten Ablauf der Frist unber\u00fchrt.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393619\"><\/a>17 Geheimhaltung<\/h3>\r\nAlle Dokumente, die INNOSYSTEC dem KUNDEN zur Verf\u00fcgung stellt, einschlie\u00dflich Muster, Zeichnungen, Modelle, Daten, Know-how sowie alle anderen weitergeleiteten Informationen, die offensichtlich nicht f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bestimmt sind, unterliegen f\u00fcr einem Zeitraum von 10 Jahren der Vertraulichkeit mit Wirksamwerden dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen. Diese vertraulichen Informationen d\u00fcrfen Dritten nur zug\u00e4nglich gemacht werden, wenn diese zur Erf\u00fcllung des Vertragszweckes Kenntnis von den vertraulichen Informationen haben m\u00fcssen. Produkte, die auf Basis von INNOSYSTEC Dokumenten &#8211; wie Zeichnungen, Modelle oder andere vertrauliche Informationen &#8211; entwickelt wurden oder auf andere Weise aus diesen stammen, d\u00fcrfen nicht vom KUNDEN verwendet oder an Dritte weitergeben oder angeboten werden.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393620\"><\/a>18 Schriftform<\/h3>\r\n\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Von diesem Formerfordernis kann nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung abgewichen werden. Vereinbarungen \u00fcber \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sind als solche zu bezeichnen. Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen geregelt ist wird die angeordnete Schriftform auch durch Telefax und E-Mail eingehalten.\r\n<h3><a name=\"_Toc72393621\"><\/a>19 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel<\/h3>\r\n19.1 Erf\u00fcllungsort ist der Sitz der INNOSYSTEC.\r\n\r\n19.2 F\u00fcr alle aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand der f\u00fcr den Sitz der INNOSYSTEC zust\u00e4ndigen Gerichte.\r\n\r\n19.3 F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem KUNDEN und INNOSYSTEC gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Regelungen zum Internationalen Privatrecht und unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).\r\n\r\n19.4 Sollten eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen oder anderer mit INNOSYSTEC geschlossener Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder eine L\u00fccke aufweisen, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmungen oder in Ausf\u00fcllung der L\u00fccke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zul\u00e4ssigen dem am n\u00e4chsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben w\u00fcrden, wenn sie den Punkt bedacht h\u00e4tten.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/4&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]\r\n\r\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<!-- \/wp:post-content --><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row el_class=&#8220;padding first&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/4&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_column_text] Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lizenzbedingungen der INNOSYSTEC GmbH 1 Geltungsbereich 1.1 Alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der INNOSYSTEC GmbH (nachfolgend \u201eINNOSYSTEC\u201c genannt) und dem KUNDEN (nachfolgend \u201eKUNDE\u201c genannt) [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-464","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v24.9 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB &#8211; 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